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Courts - germany - Judges ignore sexual, physical and
psychological abuse
The German judges Dr. Bartels, Dr. Schubert
and Kuhlmann have deliberately ignored serious allegations
of sexual, physical and psychological abuse of young children
abducted to Germany to enforce the exclusion of access between
the children John-Michael and Sebastian Hickman to their father
Michael Hickman. They have deliberately not included these
two applications to court which were recieved in good time
and are in the court file under the case number 14 WF 234/04
in their decision.
These children were taken to Germany illegally by their grandmother
Ursula Focken eight and a half years ago. Since then they
have not been allowed contact to their father for fear of
them passing on information that may land the accused Uwe
and Ursula Focken in jail for child abuse and internatinal
child abuduction..
This has most probably also been done to protect the reputations
of prominent German politicians named below possibly even
including the German chancellor Gerhard Schroeder.
This has certainly been done to protect the reputations of
the accused Uwe and Ursula Focken
Uwe Focken
Bismarckstrsse 96
26382 Wilhelmshaven
Germany
Tel: +49 4421 365 141
Tel/Fax +49 4421 508820
who are both closely associated to the responsible politicians
in Wilhelmshaven.
Bernd Rech CDU Stadtrat Wilhelmshaven/ City councillor of
the city of Wilhelmshaven
Dr. Uwe Biester CDU Stadtrat Wilhelmshaven mitglied der Landtag
Niedersachsen und das Justizprüfungsamt Niedersachsen/City
councillor of the city of Wilhelmshaven member of parliament
and committee member on the judicial review panel
Eberhard Menzel SPD Oberbürgermeister Wilhelmshaven/the
mayor of Wilhelmshaven
Erich Maaß CDU MdB A.D./ex member of the German federal
parliament
Dr. Gerhard Eickmeier Seine Rechtsanwaltskanzlei hat meine
Interesen in 1999/2000 so zu sagen"Rechtsanwältlich
vertreten"/ his legal firm "misrepesented"
me in 1999/2000
Gerhard Scröder?? The German chancellor has close contacts
to some or all of those named above, he is full informed on
my case by me and many others.
Please pass this on to every one you know please make as big
a stink as possible.
Please pass this onto feminist groups and human rights groups
this type of flagrant disrespect for justice must stop, young
children have been sexually, physically abused and mentally
tortured repeatedly over very many years by Uwe Focken. He
must be finally brought to book for his disgusting criminal
deeds
This child abuser and all who support him must be exposed
they must not go unpunished please do your part
An das
Oberlandesgericht Oldenburg
-Familiensenat-
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Zweitschrift an das:
AG-Wilhelmshaven
-Familiengericht- Wilhelmshaven, den 15.08.2004
Marktstr. 15
26382 Wilhelmhaven
AZ: 16 F 229/03 UG
1. Beschwerde gegen den Beschluß des AG Wilhelmshaven
vom 26.07.2004 in der Umgangsrechtsache: Michael Hickman ./.
Nicola Hickman und den Beschluß vom 10.08.2004, bezüglich
Richterablehnung.
1. Antrag auf Sorgerechtsänderung wegen Kindeswohlgefährdung
(Begründung auf der letzten Seite dieses Antrages unter
Punkt 4.)
Beschwerdegegenstand:
a. Befangenheitsablehnung gegen Richter Staubwasser (sekundär),
Die Beschwerdepunkte b) bis e) haben Priorität:
b. sogenannte sachverständige Stellungnahme des Dr. Winterscheid,
c. Verletzung meiner Grundrechte durch Psychiatrisierungsversuche,
d. Zusammenarbeit des Richters mit den Ausländerbehörden
(Kooperation?),
e. Umgangsausschluß bis zum 31.12.2007 (als ungesetzliche
Maßnahme).
Meine Anträge
Begründung
zu a) Richterablehnung (als sekundärer Beschwerdegegenstand
zu behandeln)
Ich möchte meine Besorgnis der Befangenheit gegenüber
Richter Staubwasser nicht vertiefen oder weiter breit treten,
aber zu bedenken geben, daß der abgelehnte Richter nicht
an der Entscheidung über die Vorfrage mitwirken darf,
ob das Ablehnungsgesuch zulässig ist (OLG Hamburg, MDR
1954, 423). Gegen das Enthaltungsgebot (§ 47 ZPO) hat
er verstoßen. Die Begründung durch den abgelehnten
Richter, der Antragssteller wolle offensichtlich nur das Verfahren
verschleppen, ist seine rein subjektive Meinung. Das Behauptung
ist absurd, denn dem Antragssteller ist mit einer Verschleppung
des Verfahrens nicht gedient, da er sofortigen Umgang mit
den Kindern begehrt. Auch auf die schon ergebnislose Prozeßlänge
von über 5 Jahre ist hinzuweisen (Verstoß gegen
Art. 6 EMRK, Recht auf ein faires Verfahren) und damit hat
wohl eher Richter Staubwasser, als verantwortlicher Richter,
das Verfahren verschleppt. Weitere Ablehnungsgründe sind
die in der Verhandlung vom 23.07.04 eingebrachten aber mißachteten
Einwände des Beistandes, die nicht protokolliert wurden.
Aus diesem Grunde wurde der Vorsitzende Richter Staubwasser
wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Unterdrückung meiner Anträge im Verfahren
Im Beschluß vom 26.07.04 wird auf das sogenannte Gutachten
(nach Aktenlage) von Dr. Winterscheid eingegangen, ohne den
Antrag des Antragsstellers zu folgen, ein "Gutachten
mit systemischen Ansatz (Psychologische Beobachtung der Interaktion
zwischen Antragssteller und Kinder) " der Parteien zu
beschließen. Statt dessen folgen >>>>>>
zu b) und c) Psychiatrisierungsversuche des Antragsstellers
Daraus resultierend die Verletzung meiner Menschenwürde
durch leichfertige, spekulative psychiatrische Etikettierung
und damit diskriminierende / demütigende Herabsetzung
gegenüber dem Prozeßgegner. Ergebnis: Verschärfung
der Fronten in einem kontradiktorischen Familienrechtsverfahren
durch provokative Diagnosestellung.
Dem Antragssteller (mir) wird eine paranoide Persönlichkeitsentwicklung
unterstellt.
Eine Wahrscheinlichkeitstheorie reicht hier aber nicht aus.
Wo steht außerdem geschrieben, daß Personen, selbst
wenn jemand unter einer paranoiden Persönlichkeitsentwicklung
leiden würde, seine Kinder nicht mehr sehen dürfte
oder von seiner Familie ausgegrenzt wird? Das Zauberwort in
einer modernen Psychiatrie heißt doch Integration und
Resozialisierung. Bewegt Dr. Winterscheid sich mit seiner
Auffassung, sofern sie überhaupt haltbar ist oder aus
seinem klinischen Alltag stammt, auf dünnem Eis oder
ist das einfach nur ein gerichtgefälliger Unsinn, den
er schreibt? Aus seinen Ausführungen folgernd kann ich
nur vermuten, daß er seine Erkenntnisse in einer klassischen
Unterbringungspsychiatrie gesammelt hat (wie z. B. in der
Anstalt "Kloster Blankenburg").
Entsprechend vermutet ich und damit stehe ich nicht allein,
daß das Gutachten rein subjektiv und zweckdienlich erstellt
wurde und schlichtweg unwissenschaftlich ist. Zu der Qualifikation
von Dr. Winterscheid als kinderpsychologischer Sachverständiger,
werde ich mich gesondert, in einer weiteren Beschwerde mit
Hilfe eines weiteren ärztlich-psychiatrischen Sachverständigen
äußern. Vorab läßt sich aber schon aus
der Paranoia-Theorie des Dr. Winterscheid ableiten, daß
es ihm nicht um Umgangskontakte geht, sondern daß er
Ausschlußgründe erfindet und mit seinen gewagten
Thesen die bereits eskalierende Situation zwischen den Prozeßparteien
noch verschärft. Das ist nicht nur unsensibel, sondern
auch kontraproduktiv, stellen auch Fachleute fest, die ich
dazu befragt habe.
Ich habe mich aus diesem Grunde auch einer Begutachtung durch
Dr. Winterscheid entzogen, weil ich bereits im Vorfeld von
einem anderen Fall erfahren hatte (Heino Janßen aus
Zetel), der durch ein Gutachten nach Aktenlage, an dem Herr
Dr. Winterscheid beteiligt war, u. a. in den wirtschaftlichen
Ruin getrieben wurde. Beweis: Zeugenaussage von Herrn Janßen,
der vorgeladen werden könnte. Das spricht nicht gerade
für eine humane und verantwortungsbewußte Einstellung
dieses Arztes und ist für mich keine vertrauenswürdige
Ausgangsbasis, die aber unverzichtbar zwischen Arzt und Patient
(auch in einer Begutachtungssituation) notwendig ist. Zu einem
Gutachter dieser Prägung, kann ich deshalb kein Vertrauen
entwickeln, wenn ich so etwas in Erfahrung bringe. Dr. Winterscheid
Beteiligung ist aus meiner Sicht deshalb nicht nur indiskutabel,
sondern höchst suspekt.
Zu den mir unterstellten (vorgeworfenen) kritischen Internetpublikationen
Vorweg möchte ich anmerken, daß das Familiengericht
schon zu einem Zeitpunkt keine verfahrensleitenden Anordnungen
getroffen hatte, der Entfremdung zwischen meinen Kindern und
mir (verursacht durch Umgangsboykott durch die KM) wirksam
entgegenzutreten, als noch keine einzige Zeile im Internet
darüber zu lesen war.
Ich möchte außerdem noch einmal betonen, daß
ich keinen Auftrag zu Internetpublikationen erteilt habe.
Das es so weit gekommen ist, hat aus meiner Sicht das Gericht
durch seine Untätigkeit selbst zu verantworten. Wäre
der Umgang von Anfang an effektiv und zügig behandelt
worden, würde, und da bin ich sicher, keine einzige Zeile
über den Fall Hickman im Internet stehen. Außerdem
hätten meine Kinder mit mir normalen Umgang gehabt und
es gäbe nichts zu beklagen, worüber jemand im Internet
berichten müßte. Ich möchte hier auch noch
mal ganz allgemein darauf hinweisen, daß nicht ich meine
Kinder verlassen habe, sondern daß diese mir von meiner
Frau entzogen wurden. Hier wurde ein Straftat von meiner Frau
begangen, die bis Heute nicht verfolgt wurde (Verstoß
gegen das Haager Entführungsabkommen und Kindesentzug).
Was hat Herr Richter Staubwasser in den letzten Jahren denn
wirksames dagegen unternommen? Nichts !!! Er hat das Verfahren
nur untätig vor sich hergeschoben und an dem derzeitigen
Dilemma ist er nicht ganz unschuldig.
zu d) Kooperation mit der Ausländerbehörde?
Umgang oder Abschiebung, daß ist hier die Frage?
Des weiteren bin ich besorgt, wie sehr Dr. Staubwasser seine
richterliche Unabhängigkeit nicht nur strapaziert, sondern
auch mir gegenüber noch weiter in Frage stellt, weil
nach meinem Empfinden der Fall Hickman für ihn zu einer
persönlichen Sache geworden ist. Ich müßte
mich sehr täuschen, wenn das ein Zufall war, daß
ich kurz nach der Zustellung seines Beschlusses vom 23.07.2004
von der Ausländerbehörde eine Aufforderung bekommen
habe, mich bezüglich Untersuchung meiner Reisefähigkeit
zum Wilhelmshavener Amtsarzt zu begeben. Solche Mitteilungen
(auch an Ausländerbehörden) verstoßen nach
meiner Auffassung gegen den § 353 d StGB (Verbotene Mitteilungen
über Gerichtverhandlungen). Muß ich jetzt davon
ausgehen, daß Herr Richter Staubwasser durch maßgeschneiderte
Beschlüsse an meiner Abschiebung mitwirkt, um mich loszuwerden?
zu e) zum Ausschluß meines Umgangsrechtes bis zum 31.12.2007
Ein Umgangsrecht auszuschließen, hat im Recht keinen
Bestand. So stellt es das Landgericht Bremen mit Beschluß
von 30. September 1995, Geschäfts - Nr. 7-T-791/1995
fest:
-Zitatanfang-
Keinen Bestand haben kann der Beschluß des Amtsgerichts,
das Umgangsrecht des Kindesvaters mit dem Sohn für die
Dauer von drei Jahren auszusetzen. Eine derartige Anordnung
hat für den vorliegenden Fall keine gesetzliche Grundlage.
Im Gegensatz zu den ehelichen Eltern hat der Vater des nichtehelichen
Kindes kein allgemeines Umgangsrecht (zu den verfassungsrechtlichen
Fragen BVerfG NJW 81, 1201 und BVerfG NJW 91, 1944). Andererseits
kann aber dem nichtehelichen Vater der Umgang mit dem Kind
nicht gänzlich untersagt werden, wenn der Umgang dem
Wohl des Kindes dient. Gemäß § 1711 Abs. 2
BGB kann das Vormundschaftsgericht entscheiden, daß
dem Vater die Befugnis zum persönlichen Umgang zusteht,
wenn der persönliche Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung kann das Vormundschaftsgericht
seine Entscheidung jederzeit ändern. Es ist bereits zweifelhaft,
ob es nach dem Wortlaut des § 1711 Abs. 2 Satz 2 BGB
überhaupt in Betracht kommen kann, das Umgangsrecht des
Kindesvaters für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Es
mag zwar lästig sein, über wiederholte und bereits
beschiedene Anträge, die keine neuen Gesichtspunkte enthalten,
neu entscheiden zu müssen. Selbst in krassen Fällen
bietet das Gesetz aber - jedenfalls seinem Wortlaut nach -
keine Handhabe, dies auszuschließen. Das mag dahingestellt
sein. Jedenfalls wäre - falls überhaupt zulässig
- die Aussetzung des Umgangsrechts nur möglich, falls
schon aus heutiger Sicht festgestellt werden könnte,
daß das Umgangsrecht auch künftig dem Kindeswohl
abträglich ist. Eine derartige Entscheidung mit weitreichenden
Konsequenzen darf jedenfalls nicht ohne Ausschöpfung
aller möglichen Ermittlungsansätze erfolgen. Dazu
gehört insbesondere die Heranziehung eines kinderpsychologischen
Sachverständigen mit einer Begutachtung unter Einbeziehung
des Kindes und der Kindesmutter. Damit hat die Kindesmutter
sich nicht einverstanden erklärt, so daß die Begutachtung
unterblieben ist. Dann aber kann auch nicht festgestellt werden,
daß das Kindeswohl durch das Umgangsrecht auch künftig
beeinträchtigt werden wird. Das Verhalten des Vaters
mag der Kindesmutter und den übrigen Verfahrensbeteiligten
schwierig erscheinen, jedenfalls soweit es seine schriftlichen
Äußerungen angeht. Andererseits hat die Kammer
im Termin zur Anhörung den Eindruck gewonnen, daß
der Kindesvater durchaus Ansätze zeigt, sein bisheriges
Verhalten und seine Einstellung zu überdenken. Auch dieser
Entwicklung würde einer Entscheidung, das Umgangsrecht
für eine bestimmte Zeit auszusetzen, nicht gerecht werden
können. ? Zitatende -
Ich stelle folgende Anträge (Höchste Priorität
hat der Antragspunkt 4)):
1) den Beschluß des AG Wilhelmshaven vom 26.07.2004
aufzuheben,
2. mit einem kinderpsychologisches Gutachten einen qualifizierten
Gutachter zu beauftragen, der die Interaktion zwischen Vater-Kind-
und den Beeinflussungsgrad der Kinder (PAS) untersucht,
3. Richter Staubwasser und der Psychiater Dr. med. Winterscheid
sollten sich selbst aus freien Stücken für befangen
erklären, um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen,
4. Beantragt wird, wegen Kindeswohlgefährdung durch die
Kindesmutter und ihrer psychischen Labilität die Übertragung
der Sorge auf den Kindesvater und eine psychiatrische Untersuchung
der Kindesmutter und Kinder im Sinne des § 1666 BGB,
um das Ausmaß der Schädigung festzustellen.
(Weitere Begründung des Antrages zu 4)
Warum ich das beantrage, möchte ich hier näher begründen:
Ich habe lange überlegt, ob ich auspacke und viele Jahre
aus Rücksicht auf meine Frau und den Kindern (und natürlich
auch im Interesse meines Umgangsrechtsverfahrens, in der Hoffnung
auf eine positive Entscheidung) geschwiegen. Leider bleibt
mir jetzt keine Wahl und nur im Interesse meiner Kinder lege
ich jetzt die Wahrheit offen. Ich möchte darauf hinweisen,
daß nach dem derzeitigen Stand der Dinge, die Entwicklung
und das Wohl der Kinder im Kreis der mütterlichen Familie
(Focken) massiv gefährdet ist. Ich bin mir auch sicher,
daß die Familie Focken alles versuchen wird, Beweise
zu unterdrücken oder zu beseitigen und Zeugen zu beeinflussen.
Aber das ist mir egal, weil es mir um das Wohl unserer/meiner
Kinder geht. Ich bitte das Gericht, notfalls die Staatsanwaltschaft
und den Kinderschutzbund einzuschalten (sonst werde ich das
machen), denn es ist nicht auszuschließen, daß
auch mit meinen Kindern strafrechtlich relevante Dinge passieren,
die mit Sicherheit noch nicht verjährt sind, wie der
sexuelle Mißbrauch an der KM (höchstwahrscheinlich
durch ein Mitglied ihrer Familie begangen). Ich beantrage
aus diesem Grunde eine umfassende Untersuchung, denn wer diesen
Hintergrund ignoriert, macht sich mitschuldig. Ich habe, wie
bereits gesagt, große Angst und die Befürchtung,
daß sich der Täter innerhalb der mütterlichen
Familie auch an unseren/meinen Kindern vergehen könnte
oder sich bereits an ihnen vergangen hat.
Gründe: In der Kindheit meiner Frau Nicola, ist ihre
Entwicklung durch schwere Mißbrauchserlebnisse (durch
ein Familienmitglied ihrer elterlichen Familie) geprägt
worden und war diesbezüglich mit mehreren Psychiatrieunterbringungen
verbunden (die peinlichst von ihrer Familie vertuscht und
geleugnet werden, weil höchstwahrscheinlich Details und
Personenangaben über den Täter in den Krankenakten
der KM zu finden sind).
Diese Mißbrauchserlebnisse haben zu einer (auch ärztlich
festgestellten) psychischen Instabilität und dauerhaften
Behandlungsbedürftigkeit der KM geführt. So eine
psychische Labilität und die daraus resultierende Persönlichkeitsstörung,
sind keine gesunde Basis für die Entwicklung heranwachsender
Kinder und gefährdet ihr Wohlergehen nachhaltig.
Es ist aber nie zu einer Aufdeckung oder Strafverfolgung gekommen,
weil alle Mitwisser, aus Rücksicht auf Nicola (KM) und
die Kinder, bis jetzt geschwiegen haben. Das schlimme dabei
ist, daß Nicola (KM) dem Mißbrauchstäter
gegenüber immer noch nicht in der Lage ist, sich abzugrenzen.
Dem zufolge auch nicht fähig, unsere gemeinsamen Kinder
vor solchen Übergriffen zu schützen. Aus diesem
Grunde ist das Wohl unserer Kinder in der mütterlichen
Familie massiv gefährdet.
Zeugin 1 dafür ist a) die Nachbarin Frau xxxxx (frühere
Inhaberin der Firma xxxxx in Wilhelmshaven, Tel. 04421-xxxx)
die die Problematik und die daraus resultierenden Psychiatrieaufenthalte
der Kindesmutter wohl hautnah mitbekommen hat;
Zeugin 2, Frau xxxxx (eine angeheiratete Verwandte des Bruders
der KM);
Zeuge 3 Herr Pastor xxxxx, xxxxxx, Tel. xxxxx(auch er hat
Kenntnis von den Vorfällen);
Zeuge 4 ist Dr. B in Durban/Südafrika, bei dem die KM
in psychotherapeutischer Behandlung war, die aber wieder abgebrochen
wurde. Beweis: Krankenkassenrechnungen mit detaillierten Angaben;
Zeuge 5 hier könnte sich Dr. Heinz Winterscheid, der
ja der Auffassung ist, daß kranke Elternteile keinen
Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen, ausnahmsweise
einmal nützlich machen und in den Krankenblattarchiv
des LKH Wehnen nachschauen, ob dort Krankenakten meiner Frau
Nicola vorhanden sind. (Ansonsten habe ich aber kein Vertrauen
zu Sachverständigen, die auf der Lohnliste der Landesregierung
bzw. Kommunalverwaltung Wilhelmshaven stehen). Die Vorfälle,
die zu dauerhaften psychischen Störungen und psychiatrischen
Klinikaufenthalten der KM geführt haben, fanden höchstwahrscheinlich
u. a. im Jahr 1983 statt. Diese Aufenthalte werden mit aller
Gewalt von der Familie (der KM) Focken vertuscht, weil mir
mehrer Zeugen (wie bereits gesagt) versichert haben, daß
auch Familienmitglieder der KM als Mitwisser damit drin hängen
und sich durch ihr Schweigen mitschuldig gemacht haben;
Zeugin 6 die Schulfreundin der KM und unsere Brautjungfer,
xxxxx, die sich Nicola anvertraut hatte, wenn sie Probleme
mit der Person in der Familie hatte, der sie sexuell mißbrauchte.
Auch die Mutter der Schulfreundin Frau xxxxx xxxx 26384 Wilhelmshaven,
Tel. 04421-xxxxx hat umfassende Informationen über die
Mißbrauchserlebnisse meiner Frau Nicola;
Zeuge 7 der Onkel der KM, xxxx (ehemaliger Direktor der Landeszentralbank
in xxxxxx), hat auch einiges von dem Mißbrauch der KM
mitbekommen (Adresse wahrscheinlich: Dr. xxxxx, 28355 Bremen,
Tel. 0421-xxxxx).
Literaturhinweis: Einen weiteren Hinweis kann man bei der
Expertin für internationale Kindesentführungen Nancy
Faulkner, über die Psyche von Kindesentführerinnen
finden. Nancy Faulkner äußerte sich, daß
Sie noch keiner Kindesentführerin begegnet ist, die psychiatrisch
unauffällig war. Ihre klare Aussage zu Kindesentführungen
lautet: "Kindesentführung ist Kindesmißbrauch"!
Nancy Faulkner im Internet:
http://www.prevent-abuse-now.com/about.htm
"Parental Child Abduction is Child Abuse"
http://www.reseauparents.ch/Rapport1Nan.html
Wilhelmshaven, den 15.08.2004
Michael Hickman
An das
Oberlandesgericht Oldenburg
-Familiensenat-
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Zweitschrift an:
AG-Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Markstr. 15
26382 Wilhelmshaven 27.08.2004
AZ.: 16 F 229/09 UG
1. Ergänzung zu meinem
a. Antrag auf eine Sorgerechtsänderung wegen Kindeswohlgefährdung
durch die Familie Focken und psychischer Labilität der
Kindesmutter Nicola Ricklefs. Beantragt wird
die Übertragung der elterlichen Sorge auf mich.
b. ersatzweise Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes
auf mich
bis zur Klärung der Missbrauchstatbestände.
Antrag auf psychiatrische Begutachtung aller Familienmitglieder
der Familie Focken incl. der Kindesmutter Nicola Ricklefs
(geb. Focken) wegen Kindesgefährdung
die biografischen Daten aller Familienglieder der Familie
Focken, bezüglich psychischer Krisen und Persönlichkeitsstörungen
zu erheben, wäre im Interesse der Kinder zwingend notwendig
und wird hiermit gefordert. Die psychopathologische Auffälligkeit
in der mütterlichen Familie beschränkt sich nicht
nur auf meine Frau Nicola (jetzt: Ricklefs), die 1983 (20
jährig) ihre Ausbildung wegen einer 3 monatigen psychiatrischen
Behandlung unterbrechen mußte. Dokumentiert durch ein
Schreiben des Lehrbetriebes an den Vater der KM, Uwe Focken
(Schreiben der Firma Unterweser Reederei in der Anlage= gleichzeitige
Ergänzung zu den benannten Zeugen 5) und 7) in meinem
Hauptantrag vom 15.08.2004 an das OLG-Oldenburg und AG-Wilhelmshaven
).
Suggestive therapeutische Manipulation meines Sohnes John
Michael
im Reinhard-Nieter-Krankenhaus
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Friedrich-Paffrath-Str. 100
26389 Wilhelmshaven
Tel: 04421 891370
Fax: 04421 891399
info@rnk-whv.de
Leitender Arzt: xxxxx
wo John-Michael Jahre lange in "Behandlung" war.
Das Ziel dieser Therapie von John Michael war ganz offensichtlich,
die Wahrheit bzw. die Belastungstatsachen gegen Familienmitglieder
zu vertuschen und seinen Willen zu manipulieren; Insbesondere,
ihm den Wunsch auszureden, wieder nach Südafrika zu wollen
und den Groll gegen seine Großeltern mütterlicherseits
aufzugeben.
Schlüsselereignis, welches bei der Kindesmutter zu einem
Gesinnungswandel und pathologischer Ablehnungshaltung gegenüber
dem Kindesvater führte
Ich bin überzeugt, daß der Grund für die zweite
Entführung unserer Kinder von Südafrika nach Deutschland
war, weil die Mutter meiner Frau Nicola Angst hatte in Südafrika
wegen Kindesmißhandlung und Kindesentführung verklagt
und evtl. sogar inhaftiert zu werden.
Zeugnis zu den Mißhandlungsvorwurf von John-Michael
von 20 Januar 1996 und seinem Verlangen, ihm ein Gewehr zu
besorgen, so daß er seine Oma Ursula Focken in Deutschland
erschießen kann. Am 21 Januar 1996 hat John-Michael
den Versuch gemacht, seine Oma (Ursula Focken) mit einem Seil
auf einer Treppe im Haus meiner Mutter (in Durban, Südafrika)
zu maltrektieren (nach seinen Worten, um sie zu töten).
Er hat auch die unten benannten Zeugen (Aufzählung mit
ladungsfähigen Adressen) verzweifelt gebeten, ihn vor
seiner Oma Ursula Focken zu verstecken und zu beschützen,
damit diese ihn nicht gewaltsam mit nach Deutschland nimmt
(weitere Details darüber folgen in der mündlichen
Verhandlung)
Folgende Personen können diese Vorfälle in Südafrika
bezeugen:
Rechtsanwalt xxxxxxxHickman
zur Tatzeit: Seniour lecture of law
Law School of the University of Natal
Durban campus, Judge Assesor
The Supreme Court of Natal
Jetzt:
xxxxx
New Zealand
Tel: Privat + 64 xxxx
Tel: Arbeit + 64 xxxx
xxxxx Hickman
New Zealand
Tel: + 64 9 xxxxx
xxxxx Hickman
Durban 4052
Südafrika
Tel: +49 31 xxxx
Oma Hickman
Durban 4052
Tel/Fax +49 31 xxxx
Permanenter Umgangsboykott als Vertuschungsmaßnahme
am nächsten Tag sind meine Exfrau Nicola Ricklefs (geb.
Focken) und ihre Mutter Ursula Focken (nach 24 Stunden Aufenthalt)
panikartig aus Südafrika mit den Kindern abgereist; Hauptsächlich
aus Angst, in Südafrika gerichtlich wegen Kindesmißbrauch
und Kindesentführung belangt zu werden und um weitere
Offenbahrungen John Michael?s zu verhindern. Nach diesem Ereignis
hat die Familie Focken alles unternommen, einen Kontakt zwischen
mir und den Kindern zu verhindern. Damit John Michael, die
Verfehlungen der Großeltern nicht noch ausführlicher
ausplaudern sollte. Nach seiner gewaltsamen Entführung
nach Deutschland und (Gewalt-) erzieherischer Beugung seines
Willens, wurde unser Sohn John Michael auch in der Schule
auffällig, indem er gegen mehrere Mitschüler in
der Wilhelmshavener Grundschule Altengroden gewalttätig
wurde (die mißhandelten Schüler können als
Zeugen benannt werden. Außerdem waren einige Lehrer
Zeugen dieser Vorfälle).
Ergänzende Angaben zu den in meinen Hauptantrag vom 15.08.2004
genannten 7 Zeugen (ladungsfähige Anschriften, die bei
3 Zeugen unvollständig waren)
Zeugin 1: Frau xxxx , 28382 Wilhelmshaven
Tel: 04421 xxxxx
Zeugin 2: Frau xxxx, xxxx, 26382 Wilhelmshaven
Zeuge 4: Dr. B, Medicross xxxx, xxxxx
Durban xxxx, Südafrika, Tel: +27 31 xxxx, Fax: +27 31
xxxxx
2 weitere wichtige Zeugen (unter vielen) für die mangelnde
Selbstbeherrschung und die Gewalttätigkeit des Großvaters
Uwe Focken gegen seine Tochter und meinen Sohn John Michael,
sind
Zeuge 8: Frau xxxxx
Vorsitzende xxxxxx.
Weltorganisation xxxxxx
26386 Wilhelmshaven
04421 xxxx
Zeuge 9: xxxx(mit schriftlicher Zeugenaussage ?wird nachgereicht-)
Bismarckstr. 96
26382 Wilhelmshaven
Ich bitte darum, die Zuständigkeit für alle Antragspunkte
gemäß § 17 a GVG zu prüfen. Ich bitte
außerdem das Gericht darum, im Rahmen der Amtsermittlungspflicht,
alle Zeugen anzuhören und die Aussagen sorgfältig
zu protokollieren. Wegen Gefahr der Verdunkelung und (Bedrohung
und Körperverletzung auch des Antragsstellers. Wie u.
a. am 10. Dez. 2001 und Aug. 2002, polizeilich protokolliert,
geschehen), Zeugenbeeinflussung, bitte ich außerdem
darum, die Zeugennamen in der Kopie für den Prozeßgegner
solange zu anonymisieren, bis die genannten Zeugen angehört
wurden.
Hochachtungsvoll
Anlage: Schreiben des Lehrherren meiner Frau vom 08. August
1983 (Zeit des Psychiatrieaufenthaltes meiner Frau Nicola)
Michael Hickman
Children's Rights and
Human Rights Activist
135 Torquay Avenue
Durban 4052
South Africa
I can presently be contacted at the following address and
telephone numbers
Albrechtstrasse 100
26388 Wilhelmshaven
Germany
Tel: +49 4421 748 468
Mobile: +49 170 262 6659
Child abduction is child abuse, which is a human rights violation
To learn more about international child abductions to Germany,
consult http://www.michael-hickman.org
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